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Was ist Innenarchitektur?

Innenarchitektur der 1950er Jahre, Quelle: puppenstubensammlerin_flickr
In jedem Lifestyle-Magazin liest man von Innenarchitektur. Da geht es um die Gestaltung von Hotels, aber auch um das Innenleben von Museen, Privatwohnungen oder Messehallen. Was bedeutet denn eigentlich der Begriff Innenarchitektur?
Zu Englisch heißt diese Vokabel „Interior architecture“. Man versteht darunter sowohl die Planung als auch die Gestaltung von Innenräumen. Ziel ist es dabei, dass das geistige, körperliche und vor allem soziale Behagen von Menschen in diesen Räumlichkeiten hergestellt wird. Zur Innenarchitektur zählen technisch-konstruktive Belange und künstlerisch-ästhetische Aspekte, welche von Innenarchitekten, welche sich der Gestaltung der Räume widmen, beachtet werden müssen.
Innenarchitekten kommen zum Einsatz, wenn ein Raum komplett neu entworfen werden muss, also beispielsweise beim Hausneubau, oder wenn ein bestehender Raum umdekoriert werden soll. Dies ist in Zeiten der Häusermodernisierung ein äußerst wichtiger Aspekt des Berufsbildes. Die Räume sollen durch die Planung und Gestaltung durch den Architekten für den Menschen eine Bedeutung erlangen, mit ihnen interagieren und vor allem: veränderbar bleiben. Der Zeitgeist sieht Flexibilität vor, und danach muss sich auch die Innenarchitektur richten. Manche Menschen bezeichnen Innenarchitektur auch als Gestaltungstherapie, denn sie hat Einfluss auf Körper, Geist und Seele des Menschen. Besonders psychische Belange werden viel von der Umgebung, in der ein Mensch sich aufhält, geprägt. Ein Innenarchitekt kann sowohl für die Gestaltung des kompletten Raumes als auch zur Gestaltung einzelner Themenfelder herangezogen werden. Diese verschiedenen Bereiche, auf die sich viele Architekten auch spezialisieren, sind: Innenausbau, Belichtung und Sonnenschutz, Raumklima, Farben und Materialien, Technikintegration, Raumakustik und Ausstattung des Zimmers. Alle Themen müssen dabei miteinander harmonieren, um ein erträgliches Raumbild zu schaffen. Die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ ist in der Bundesrepublik vom Gesetz geschützt. Nur, wer Mitglied in einer Architektenkammer ist, darf sich so nennen. Dafür muss das Studium der Innenarchitektur erfolgreich absolviert worden sein und eine gewisse Berufserfahrung vorliegen.



